COVID-19 als BK: PCR erforderlich!

Wer sich bei der Arbeit mit Corona infiziert hat (oder den Verdacht hat), sollte einen PCR-Test machen und ein positives Ergebnis dokumentieren. 

Personen, die sich möglicherweise bei der Arbeit oder in der Schule mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten das mit einem PCR-Test dokumentieren lassen. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Das positive Testergebnis gilt dann als Nachweis für die Infektion.

Nach der aktuellen Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums besteht auch für Personen mit Verdacht auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall Anspruch auf einen PCR-Test. Voraussetzungen:

  • Ein vorangegangener Antigen-Schnelltest ist positiv ausgefallen. 
  • Es gibt Hinweise darauf, dass die Infektion bei der Arbeit stattfand. 

Auch wenn keine COVID-19-typischen Symptome vorliegen, empfiehlt sich bei positivem Antigentest eine PCR-Testung. So ist die Infektion dokumentiert, falls später etwa eine Long-Covid-Erkrankung auftritt.

Testergebnis und die Umstände der Infektion sollten im Verbandbuch oder Meldeblock des Betriebs (bzw. der Bildungseinrichtung) festgehalten werden. 

 

Quellen

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Berufsbedingte Corona-Infektion mit PCR-Test dokumentieren. Pressemitteilung 3.3.2022.
www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2022/quartal_1/details_1_476609.jsp

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu COVID-19-Tests.
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html


NP-DE-MLV-BRFS-220003, Mär. 2022